TEILNAHME­BEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich

Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops, Coachings und Events von Sascha Hüttenhain und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Sascha Hüttenhain (nachfolgend „SH“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern. Diese Teilnahmebedingungen gelten auch für alle zukünftigen Veranstaltungen von SH, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart werden.

Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit SH am Set aufhält.

  1. Teilnahme

Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen – soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist – auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet. Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Versicherung (z.B. Unfall-, Haftpflichtversicherung) verantwortlich.

Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.

Für die gesamte Dauer des Events ist den Weisungen von SH oder seinen Erfüllungsgehilfen (Offiziellen) unbedingte Folge zu leisten.

  1. Anmeldung/Absage

Eine Anmeldung zum Workshop hat ausschließlich schriftlich per Mail an info@huettenhain.com oder über das jeweilige Formular zum Workshop stattzufinden.

Bei Absage des Workshops/Einzelcoachings durch den Teilnehmer, egal aus welchem Grund, werden folgende Teilnahmebeträge erstattet:

  • Absage bis 30 Kalendertage vor Coachingbeginn: 50%
  • Absage bis 14 Kalendertage vor Coachingbeginn: 30%
  • Absage bis 7 Kalendertage vor Coachingbeginn: 10%
  • Bei Absage innerhalb von 7 Kalendertagen vor Workshopbeginn oder Nichterscheinen des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises.

Die Teilnahmegebühren werden auf das Konto erstattet, von dem sie ursprünglich bezahlt wurden. Bei Absage durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien) werden die Gebühren ebenfalls erstattet.

  1. Nutzungsrechte

Die Models erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die Ihnen vom Fotograf auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) zu nutzen. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.

Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Model zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass nichtakkreditierte Personen generell nicht mit abgelichtet werden.

Die Datenverarbeitung und Speicherung erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Details hierzu können auf Anfrage eingesehen werden.

  1. Making Of Fotos/Videos

SH lässt von dem Workshop als solchem nach freiem Ermessen Video und/oder Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer zu sehen sein werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden. Widersprüche sind schriftlich einzureichen.

Jeder Teilnehmer gestattet SH und Dritten, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet. Sie gilt jedoch nur, soweit durch die Veröffentlichung kein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person, wie z.B. die Abbildung in entstellender oder kompromittierender Weise, verletzt wird.

Teilnehmer haben das Recht, Einsicht in das erstellte Material zu verlangen und können die Löschung ihrer Daten und Aufnahmen beantragen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.

  1. Haftung

SH übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände.

Für Sachschäden haftet SH nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von SH oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.

SH haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet SH für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit SH oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt. SH haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume. Da die Veranstaltungen darauf ausgelegt sind, mit einer unbestimmten Vielzahl wechselnder Teilnehmer zusammenzuarbeiten, kommt auch die Annahme eines SH zur Last fallenden Auswahlverschuldens regelmäßig nicht in Betracht.

SH übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.

SH haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweitig geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

  1. Verwarnung/Ausschluss

Den Weisungen von SH und/oder seinen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen Workshopregeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

SH behält sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders gröblichem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Workshop auszuschließen.

Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.

  1. Ausfall der Veranstaltung

Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit von SH oder Unterbelegung des Workshops) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf Ersatztermine, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.

  1. Schlussbestimmungen

Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit einem Organ von SH ausdrücklich vereinbart wurden. Offizielle sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.

Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.

Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event-Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Siegen. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen der deutschen Rechtsprechung.